Bei Liquiditätsschwierigkeiten, unabhängig davon, welchen Grad sie erreicht haben, steht die Kanzlei mit Beratungsleistungen zur Verfügung, die insbesondere das Ziel haben, eine Insolvenz zu vermeiden.
In erster Linie geht es darum, es nicht zu weiteren Liquiditätseinbußen kommen zu lassen, sondern die Liquidität zu stärken. Folgende Maßnahmen kommen in Betracht:
• Erhöhung der Kreditlinie bei der Hausbank, nachdem zuvor geklärt ist, ob und inwieweit der Bank Sicherheiten aus dem Unternehmen angeboten werden könnten und zwar ohne Ihr Haftungsrisiko zu erhöhen
• Gespräche mit Lieferanten über die Verlängerung der Zahlungsziele, gegebenenfalls durch Abschluss von Moratorien
• Aktivierung eines Forderungsmanagements zum schnelleren Einzug der Außenstände gegebenenfalls durch die Schaffung von Zahlungsanreizen wie der Gewährung von Skonti
• Schaffung zusätzlicher Liquidität durch den Verkauf von Forderungen (Forfaitierung) oder durch den Verkauf von Sachanlagen mit anschließender Anmietung (sale and lease back)
Zu unseren Aufgaben im Rahmen einer Sanierungsberatung gehört die Vermeidung von Haftungsansprüchen durch die öffentliche Hand wie
• Finanzverwaltung
• Sozialversicherungsträger unter Berücksichtigung besonderer strafrechtlicher Aspekte.
Abgestimmt auf Ihr Unternehmen, zählt es auch zu unseren regelmäßigen Leistungen, ein Insolvenzplan zu erstellen und wir sind Ihnen bei der Bearbeitung eines geeigneten Sanierungskonzept behilflich.