Amtsgerichte

Das Insolvenzgericht ist in Deutschland zuständig für die Durchführung des Insolvenzverfahrens – sowohl der Regelinsolvenz für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, als auch der Verbraucherinsolvenz für natürliche Personen. Das Insolvenzgericht entscheidet über den Insolvenzantrag, bestimmt einen Insolvenzverwalter und prüft beim Verbraucherinsolvenzverfahren Anträge zur Restschuldbefreiung. Die Zuständigkeit regelt § 3 der Insolvenzordnung (InsO). Demnach ist örtlich immer das Amtsgericht in der Gemeinde zuständig, in welcher der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Von folgenden Insolvenzgerichten (Amtsgerichte) werde ich beauftragt:

Das Amtsgericht Kiel ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von sieben Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Kiel. Mit über 300 Mitarbeitern ist es das größte von 22 Amtsgerichten im Land Schleswig-Holstein.

Adresse:
Deliusstraße 22-24
24114 Kiel

Telefon: 0431 604-0

Das Amtsgericht Neumünster ist ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist eines von sieben Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Kiel und eines von 22 Amtsgerichten in Schleswig-Holstein.

Adresse:
Boostedter Str. 26
24534 Neumünster

Telefon: 04321 940-0

Das Amtsgericht Flensburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von 22 Amtsgerichten im Lande Schleswig-Holstein.

Adresse:
Südergraben 22
24937 Flensburg

Telefon: 0461 89-0

Das Amtsgericht Hamburg ist eines der Amtsgerichte in der Freien und Hansestadt Hamburg. Seine örtliche Zuständigkeit ist auf einen Teil Hamburgs beschränkt, weshalb es umgangssprachlich und halbamtlich auch Amtsgericht Hamburg-Mitte genannt wird.

Adresse:
Sievekingplatz 1 (Ziviljustizgebäude)
20355 Hamburg

Telefon: 040 428 28-0