Kathrin König

Kathrin König ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Insolvenzrecht.

Ihre fachliche Qualifikation erhielt sie zunächst durch ihr Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und Edinburgh, wo sie sich auch dem Europarecht und dem internationalen Recht widmete.

Nach ihrer Zulassung als Rechtsanwältin im Jahre 2006 arbeitete sie bis zum Jahre 2012 in einer mittelständischen Steuerberatersozietät mit dem Schwerpunkt Insolvenzverwaltung sowie Bilanz- und Steuerrecht bevor sie sich noch im selben Jahr selbständig machte.
Seitdem wird sie von den Insolvenzgerichten Flensburg, Kiel, Neumünster und Hamburg regelmäßig als Insolvenzverwalterin und Treuhänderin in Insolvenzverfahren bestellt.

Im Jahre 2015 wurde Frau Kathrin König von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg gestattet, die Bezeichnung „Fachanwältin für Insolvenzrecht“ zu führen, da sie die dafür erforderlichen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen nachgewiesen hatte.

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte von Frau Kathrin König sind außergerichtliche Sanierungen von Unternehmen und die Schuldnerberatung im Vorwege der Insolvenz.