Insolvenzberatung

Ist der Eintritt eines Insolvenzgrundes (Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung) vorhersehbar oder ist ein Insolvenzgrund bereits gegeben und Sie daher zu dem Entschluss gekommen, über Ihr Vermögen ein Insolvenzantrag zu stellen, so stehen wir Ihnen mit begleitenden Beratungsleistungen zur Seite. Im Einzelnen:

Es wird geprüft, ob tatsächlich eine Insolvenzreife vorliegt oder ob andere Lösungen, um der Situation Herr zu werden, in Betracht kommen.


Das wären:

Außergerichtlicher Quotenvergleich
Außergerichtlicher Quotenvergleich mit Besserungschein
Außergerichtlicher Stilllegungsvergleich


Im Vorfeld des Insolvenzantrages ist insbesondere zu prüfen, ob gegenüber Gesellschaftern und/ oder Geschäftsführern Haftungsansprüche Dritter bestehen, um so dann Lösungen zu erarbeiten und Maßnahmen zu treffen, derartige Ansprüche abzuwehren. Außerdem gehört zu unseren Aufgaben die Erstellung eines Insolvenzantrages nebst aller vom Insolvenzgericht geforderter Erklärungen einschließlich der Unterlagen, die dem Insolvenzgericht ermöglichen sich über die Vermögens- und Liquiditätslage des Antragstellers ein Bild zu machen.

Insbesondere handelt es sich um die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre, um Debitoren- und Kreditorenaufstellungen sowie die Buchführung der letzten zwölf Monate (Journal und Sachkonten).

Weiterführend kann die Insolvenzabteilung, nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet ist, Sie beraten und achtet u.a. darauf, dass Sie Ihren Auskunfts- und Mitwirkungspflichten gegenüber dem Insolvenzverwalter ordnungsgemäß nachkommen.